AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nadine Stenzel, 2025
I. GELTUNG
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin (auch Auftragnehmerin genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
- Ein Widerspruch gegen die AGB ist schriftlich innerhalb von drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Fotografin schriftlich anerkannt wurden.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. AUFTRAGSPRODUKTIONEN
- Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Bei Kostensteigerungen, die eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % erwarten lassen, wird der Kunde unverzüglich informiert. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, erfolgt eine zusätzliche Vergütung auf Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. eine angemessene Erhöhung des Pauschalhonorars.
- Die Fotografin ist berechtigt, zur Durchführung der Produktion erforderliche Leistungen Dritter im Namen, mit Vollmacht und auf Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
- Die Auswahl der dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegten Aufnahmen erfolgt durch die Fotografin.
- Erfolgt innerhalb von zwei Tagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftliche Mängelrüge, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
- Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen während oder nach der Produktion, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Die Fotografin führt den Auftrag nach eigenem Ermessen oder durch Beauftragung Dritter (z. B. Labore) sorgfältig aus. Sofern keine schriftlichen Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die eingesetzten fotografisch-technischen Mittel. Reklamationen sind diesbezüglich ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im hochauflösenden JPG-Format. Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
- Die Fotografin ist nicht zur dauerhaften Archivierung des entstandenen Bildmaterials verpflichtet, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht. Eine Aufbewahrung erfolgt daher ohne Gewähr.
III. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (ANALOG UND DIGITAL)
- Diese AGB gelten für sämtliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, unabhängig von Schaffensstufe oder technischer Form. Dies gilt insbesondere auch für elektronisch oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- Der Kunde erkennt an, dass das Bildmaterial urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG darstellt.
- Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen des Kunden gelten als eigenständige, zu vergütende Leistungen.
- Das Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, auch im Fall von Schadensersatzleistungen.
- Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig zu behandeln und darf es Dritten nur zu internen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
- Reklamationen zum Inhalt, zur Qualität oder zum Zustand des Bildmaterials sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Danach gilt das Material als ordnungsgemäß und vertragsgemäß zugegangen.
IV. NUTZUNGSRECHTE
- Auch bei exklusiven Rechten bleibt die Fotografin berechtigt, die Bilder zur Eigenwerbung zu verwenden (z. B. auf Website, Instagram, LinkedIn oder in Magazinen).ngsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
12. Die Fotografin bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, ihre Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden. (Website, Instagram, LinkedIn, Magazine etc.) - Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang.
- Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
- Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Eine Veröffentlichung im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken ist zeitlich begrenzt auf die Dauer des Veröffentlichungszeitraums des entsprechenden oder eines vergleichbaren Printobjekts.
- Eine Übertragung oder Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
- Exklusive Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte sowie Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und erfordern einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
- Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht zur Nutzung des Bildmaterials für den angegebenen Zweck und in der angegebenen Publikation bzw. dem entsprechenden Medium übertragen. Im Zweifel ist der Nutzungszweck laut Lieferschein oder Angebot maßgeblich.
- Jede darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt insbesondere für: – Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder Nachdrucken, – Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, – Digitalisierung, Speicherung oder Vervielfältigung auf Datenträgern aller Art, soweit dies nicht nur der technischen Verarbeitung dient, – Nutzung auf digitalen Datenträgern oder im Internet, in Online-Datenbanken oder internen Archiven, – Weitergabe über Datenfernübertragung oder auf für die öffentliche Wiedergabe geeigneten Datenträgern.
- Veränderungen des Bildmaterials durch Fotomontage, Composing oder elektronische Mittel zur Erstellung neuer Werke sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin erlaubt. Eine Nachstellung, Abzeichnung oder anderweitige Nutzung als Motiv ist ebenfalls untersagt.
- Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte, auch an Konzern- oder Tochterunternehmen, ist nicht zulässig. Eine schriftliche Anfrage muss erfolgen und evtl neu lizensiert werden.
- Jegliche Nutzung setzt die Anbringung des Urhebervermerks „Nadine Stenzel“ in klarer Zuordnung zum jeweiligen Bild voraus.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.
V. HAFTUNG
- Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen, Geschmacksmuster), Personen oder Objekte, es sei denn, es liegt ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular vor.
- Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc., obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Bildunterschriften sowie für die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
- Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, Spesen etc.), die nicht im Honorar enthalten sind, gehen zu Lasten des Kunden, werden jedoch vorab kommuniziert.
- Bei Stornierung durch den Auftraggeber einer geplanten Fotoproduktion, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, ist diese berechtigt, ein Ausfallhonorar abhängig vom Zeitpunkt der Absage zu berechnen:
– Bei Stornierung ab 2 Wochen (14 Tage) vor Auftragsbeginn: 50 % der Kosten,
– Bei Stornierung ab 1 Woche (7 Tage) vor Auftragsbeginn: 75 % der Kosten,
– Bei Stornierung ab 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 100 % der Kosten.
Bereits erbrachte, nicht stornierbare Leistungen (z. B. Reisekosten, Miete, Subunternehmer) können zu 100 % in Rechnung gestellt werden. - Bei Terminverschiebungen gilt:
– Verschiebt der Auftraggeber den Termin aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, weniger als 7 Tage vor Auftragsbeginn, kann die Fotografin 25 % des Grundhonorars berechnen.
– Bei Verschiebung weniger als 48 Stunden vor Auftragsbeginn sind 50 % des Grundhonorars fällig.
– Bei Verschiebung weniger als 24 Stunden vor Auftragsbeginn sind 75 % des Grundhonorars fällig.
Kommt kein Ersatztermin zustande, gelten die Stornobedingungen. - Bei Personenaufnahmen oder Aufnahmen von Objekten mit fremden Urheber-, Eigentums- oder sonstigen Rechten ist der Auftraggeber verpflichtet, die erforderlichen Zustimmungen der abgebildeten Personen und Rechteinhaber einzuholen. Er stellt die Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter frei, sofern ihn kein Verschulden trifft. Diese Regelung gilt auch, wenn die Fotografin die Personen oder Objekte auswählt, sofern der Auftraggeber rechtzeitig informiert wurde, um die Zustimmungen einzuholen oder Ersatz bereitzustellen.
- Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Das gilt auch für Schäden aus positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung. Ein Ersatz für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
- Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
- Kann die Fotografin aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Wetter, Verkehrsstörungen, Fremdeinwirkungen), nicht oder verspätet zum Auftrag erscheinen, übernimmt sie keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. HONORARE
- Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart, richtet es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Zusätzlich zu den Honoraren, Gebühren und Kosten trägt der Auftraggeber die gesetzliche Künstlersozialabgabe, sofern diese bei Fremdleistungen der Fotografin anfällt.
- Das vereinbarte Honorar umfasst die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer IV.3.
- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Requisiten, Reisekosten, Spesen) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Honoraranspruch wird bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Erfolgt eine Teillieferung, ist das entsprechende Teilhonorar mit Lieferung zu zahlen. Die Fotografin kann bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Leistungsumfang verlangen.
- Das Honorar gemäß Ziffer VI.1 ist auch dann vollständig zu zahlen, wenn das Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Für die Nutzung als Arbeitsvorlage (z. B. Layout, Präsentation) wird ein Honorar von mindestens 75,00 € pro Aufnahme berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
- Eine Aufrechnung oder Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zudem ist eine Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen erlaubt.
- Bei jeder Bildveröffentlichung ist die Fotografin als Urheberin mit dem Namen „Nadine Stenzel“ zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
- Unterbleibt die Namensnennung oder wird sie nicht dauerhaft mit dem digitalen Bild verknüpft, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 € netto pro Bild und Einzelfall, zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
- Rabatte jeglicher Art sind nicht kombinierbar, nicht übertragbar und nicht auszahlbar.
- Das Honorar ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen, sofern keine kürzere Frist angegeben ist. Nach Mahnung gerät der Auftraggeber in Verzug, das Honorar ist mit 10 % p.a. zu verzinsen. Mahnspesen und Kosten anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VII. RÜCKGABE DES BILDMATERIALS
- Analoges Bildmaterial ist unverzüglich nach Veröffentlichung oder vereinbarter Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach Lieferung, unaufgefordert zurückzusenden; zwei Belegexemplare sind beizufügen. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Genehmigung der Fotografin.
- Digitale Daten sind nach Nutzungsende grundsätzlich zu löschen bzw. Datenträger zu vernichten. Die Fotografin haftet nicht für den Erhalt oder eine erneute Lieferung der Daten.
- Wird Bildmaterial nur zur Prüfung der Nutzung überlassen, ist analoges Material spätestens einen Monat nach Erhalt zurückzugeben, digitale Daten zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine abweichende Frist im Lieferschein steht. Verlängerungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Fotografin.
- Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Kunden in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko von Verlust oder Beschädigung bis zum Eingang bei der Fotografin.
VIII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENERSATZ
- Bei unberechtigter Nutzung, Weitergabe oder Wiedergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
- Bei fehlender, unvollständiger, falscher oder nicht zuordenbarer Urheberbenennung ist ein Aufschlag von 100 % auf das Nutzungshonorar zu zahlen.
- Die Zahlungen nach Ziffer VIII.1 begründen keinerlei Nutzungsrechte.
IX. DATENSCHUTZ
- Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zum Geschäftsverkehr gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Auftrag bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, außer zur Durchführung des Auftrags erforderlich.
X. ALLGEMEINES
Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Es gilt deutsches Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Ungültige Bestimmungen sind durch wirtschaftlich und juristisch gleichwertige zu ersetzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei Kaufleuten der Wohnsitz der Fotografin.